Hinweisgebersystem

In diesem Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, das unser Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft.

Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.

Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen in der Hinweisabgabe zu nennen. Unabhängig davon sollten Sie ein sicheres Postfach erstellen, um eine weiterführende Kommunikation mit uns zu ermöglichen.

Jede Meldung ist streng vertraulich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Datenschutzhinweis“.

Meldungen, die sich auf Sachverhalte in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beziehen oder auch von Hinweisgebenden innerhalb der Europäischen Union erkannt werden, können außerdem bei externen Meldestellen abgegeben werden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

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Eine Meldung abgeben (Hinweisgeberschutzgesetz)

Hier   gelangen Sie zum Kontaktformular für das Hinweisgeberschutzgesetz (anonym möglich).

Was kann gemeldet werden?

Sie können das Meldesystem nutzen, um Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder Gesetzesverstöße zu melden. Einschließlich Fragen im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption, Wettbewerbsrecht, Betrug, Finanzkriminalität, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Belästigung oder Diskriminierung, internationalen Handelskontrollen, dem Schutz personenbezogener Daten, Rechten und Schutz von Personen, schweren Umweltschäden oder Interessenskonflikten.

Über Anonymität

Um Ihre Anonymität sicherzustellen, müssen Sie folgendes tun: 

  • Erstellen Sie den Hinweis, wenn möglich, nicht von einem Computer Ihres Arbeitgebers aus. 
  • Verwenden Sie keinen PC, der ans Firmennetzwerk/Intranet der Firma angeschlossen ist. 
  • Rufen Sie das Meldesystem durch direktes Eingeben der URL-Adresse in den Browser und nicht über das Klicken eines Links auf. 
  • Schreiben Sie keine persönlichen Daten in den Bericht.
Über das sichere Postfach

Wenn Sie den Bericht absenden, haben Sie die Möglichkeit, ein sicheres Postfach zu erstellen und so für zukünftige Anfragen zur Verfügung zu stehen.

Wir empfehlen, sich auf diese Weise verfügbar halten, da wir den Fall möglicherweise nicht ohne weitere Informationen von Ihnen abschließen können.

Wenn Sie ein Postfach erstellen, wird Ihnen eine Fall-ID zugeteilt, und Sie müssen ein Passwort wählen. Diese Fall-ID und dieses Passwort müssen Sie verwenden, um Zugang zum Postfach zu erhalten und nachzusehen, ob Sie Fragen erhalten haben.

Unabhängig davon, ob Sie anonym bleiben oder Ihren Namen angeben, bitten wir Sie, ein Postfach zu erstellen. Dies macht es einfacher und sicherer für uns, mit Ihnen zu kommunizieren.

Wenn Sie es wünschen, bleibt sämtliche Kommunikation mit uns anonym.

Hinweise zur Hinweisgebermeldungen